Bilanzbuchhalter-Handbuch
10. Aufl. 2015
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1. Kapitel: Buchführung
A. Aufgaben der Buchführung und Buchführungspflicht
I. Wesen und Aufgaben der Buchführung
1Die Buchführung dient der planmäßigen, lückenlosen und ordnungsmäßigen Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens (s. auch § 239 Abs. 2 HGB und H 5.2 EStH). Sie hat Dokumentations- und Kontrollfunktion.
2Die Buchführung soll
- dem Kaufmann jederzeit einen Überblick über den Stand und alle Veränderungen der Vermögensteile und Schulden gewähren; 
- das Zahlenmaterial für den nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zu erstellenden Jahresabschluss liefern. 
3Weitere Aufgaben der Buchführung sind:
- Ermittlung des Erfolgs, des Gewinns oder Verlusts; 
- Lieferung der Werte für die Kostenrechnung und die Ermittlung der Verkaufspreise; 
- Ermitteln und Belegen der Grundlagen für die Besteuerung; 
- Überwachung der Zahlungsfähigkeit (Liquidität); 
- Sammeln, Ordnen und Gruppieren der Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge zum Zwecke innerbetrieblicher Kontrollen (Zeitvergleich) und für Vergleiche mit anderen Unternehmen (Betriebsvergleich); 
- Liefern des Zahlenmaterials für interne statistische Zwecke und für die Statistiken der Behörden und der Unternehmensverbände; 
- Belegfunktion gegenüber Kunden, Lieferant...