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STFAN Nr. 7 vom Seite 22

Gewerbesteuer

Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer; Leverkusen

Nur kontinuierliches Training führt zum Erfolg. Deshalb bieten wir Ihnen in dieser Rubrik regelmäßig Trainingseinheiten zur Vorbereitung auf Klassenarbeiten oder Prüfungen an. In diesem Monat geht es um das Thema „Gewerbesteuer“. Testen Sie sich selbst und vergleichen Sie Ihre Ergebnisse anschließend mit der Musterlösung.


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Ausgangswert
Gewinn oder Verlust laut EStG oder KStG
+ Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) – Auswahl –
Arten
Voraussetzungen
► 100 % der Entgelte für Schulden
Zinsen für langfristige und kurzfristige Schulden. Dazu gehören auch gewährte Skonti, sofern sie nicht dem allgemeinen Geschäftsverkehr entsprechen.
► 100 % der Gewinnanteile des typischen stillen Gesellschafters
Eine Hinzurechnung erfolgt auch dann, wenn die Gewinnanteile beim stillen Gesellschafter ebenfalls der Gewerbesteuer unterliegen, d. h. wenn die stille Beteiligung zu seinem Betriebsvermögen gehört.
► 20 % der Mieten, Pachten, Leasingraten für die Nutzung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen sind
Unerheblich ist, ob der Vermieter selber gewerbesteuerpflichtig ist.
► 50 % der Miet...