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RENO Nr. 7 vom Seite 24

Do you speak D-English?

Dipl.-Rpfl. Sylvia Wipperfürth, LL.M. (com.); Alsdorf

„What can I do for you?“ – so oder so ähnlich ertappt sich fast jeder am Telefon, wenn er damit konfrontiert wird, plötzlich im normalen Kanzleiablauf Englisch sprechen zu müssen. Nicht nur die zum in Kraft tretende Änderung der Ausbildungsverordnung für Rechtsanwalts-/Notar- und Patentanwaltsfachangestellte fordert die „fachbezogene Anwendung der englischen Sprache“. In dieser Beitragsreihe werden der entsprechende Wortschatz und – anhand zahlreicher Beispielsätze – die Basics vermittelt.

Allgemeines

Die Kompetenz, mit Mandanten, Rechtsanwälten und Beteiligten sowohl am Telefon als auch im direkten Kontakt oder schriftlich professionell kommunizieren zu können, gibt ein gutes Gefühl der Sicherheit.

Der erste Teil ist eine praktische Unterstützung für Telefon- oder persönliche Gespräche. Die Übersichten zu gängigen Fachvokabeln und „Klassiker-Sätzen“ eignen sich auch sehr gut als Lernhilfe oder „Spickzettel“:


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