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BÜRO Nr. 8 vom Seite 19

Meins, deins, seins – Besitz und Eigentum: Ist das nicht dasselbe?

Susanne Kowalski; Hamminkeln

Umgangssprachlich werden die Begriffe Eigentum und Besitz oft gleichbedeutend eingesetzt. Juristisch gesehen – und auch im Geschäftsleben – muss man hier genauer differenzieren. Worin besteht aber der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz? Wann geht eine im Besitz befindliche Sache in das Eigentum über? Was ist ein Eigentumsvorbehalt? Zahlreiche Fragen, die darauf hindeuten, dass die Hintergründe zu Eigentum und Besitz komplexer sind, als man zunächst vermuten möchte. Dieser Beitrag schafft Klarheit.

Aus der Praxis

Katjas Bruder ist für einige Monate beruflich in den USA. Für diese Zeit hat er Katja seinen alten Kleinwagen überlassen. Die Auszubildende zur Kauffrau für Büromanagement muss nämlich morgens und abends eine lange Zugfahrt in Kauf nehmen, um zwischen Ausbildungsplatz und dem Zuhause zu pendeln. Eine eigene Wohnung kann sich die junge Frau nicht leisten. Mit dem Auto geht alles bequemer.

Auch für Fahrten zur Berufsschule darf Katja das Fahrzeug nutzen. Stolz kommt Katja morgens in die Klasse und erzählt: „Ich bin jetzt für sechs Wochen Eigentümerin eines waschechten Kleinwagens. Über einen Bahnstreik muss ich mich in nächster Zeit nicht är...