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Lieferungen über ein Warenlager in Deutschland
Das hat in der – bislang höchstrichterlich nicht geklärten – Rechtsfrage, wo Lieferungen über ein inländisches Konsignationslager zu versteuern sind, geurteilt und widerspricht insoweit der Auffassung der Finanzverwaltung.
A. Leitsatz
Lieferungen in ein deutsches Warenlager unterliegen im Inland nicht der Umsatzsteuer, sofern bei Einlieferung der Waren in das Lager bereits ein Kaufvertrag mit einem konkreten Abnehmer bestand.
B. Sachverhalt
Streitig ist die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Warenlieferungen der Klägerin über ein in Deutschland gelegenes Warenlager. Bei der Klägerin handelte es sich um ein britisches Unternehmen. Im Rahmen von Just-in-Time-Lieferverträgen versandte die Klägerin ihre Ware aus Großbritannien an die A-AG in ein ihr zuzurechnendes, inländisches Warenlager. Für die zeitliche Dauer von wenigen Tagen bis maximal vier Wochen erfolgte dort eine Zwischenlagerung bis zur Entnahme der Waren durch die A-AG. Die Abrechnung durch Erteilung einer Gutschrift führte die A-AG aus.
Zwischen der Klägerin und der A-AG wurden Vereinbarungen in Form von Einkaufsabschlüssen festgehalten. Darin war geregelt: „Die V...