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Sozialversicherungsrecht | Steuerberaterhonorar keine einkommensmindernde Ausgabe bei Grundsicherung
Im Rahmen der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ist bei der Anrechnung einer Steuererstattung als Einkommen des Hilfeempfängers das Steuerberaterhonorar für die Anfertigung der Steuererklärung nicht als einkommensmindernde Ausgabe zu berücksichtigen.
Nach § 11b Abs. 1 Nr. 4 SGB II (= § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II a. F.) können die mit der Erzielung von Einnahmen verbundenen notwendigen Ausgaben vom Einkommen bereits dann abgesetzt werden, wenn ihre Zielrichtung mit der Einkunftsart in Beziehung steht (vgl. , NJW 2012 S. 1470). Von daher lassen sich die berücksichtigungsfähigen Ausgaben sowohl begrifflich wie auch materiell-rechtlich zwar durchaus mit den steuerlichen Werbungskosten gleichsetzen (vgl. NWB DAAAE-18307), sie sind aber stets auch zusätzlich unt...