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NWB Nr. 39 vom Seite 2840

Erbschaftsteuerliche Verschonungsregelung für ein Familienheim oder ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück im Fall der Erbauseinandersetzung

Jörg Ramb

Mit Urteil vom - II R 39/13 NWB CAAAF-01620 hat der BFH entschieden, dass Kinder des Erblassers ein Familienheim i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG steuerfrei erwerben können, wenn sie innerhalb angemessener Zeit nach dem Erbfall die Absicht fassen, dieses für eigene Wohnzwecke zu nutzen. Erwirbt ein Kind als Miterbe im Rahmen der Teilung des Nachlasses über seinen Erbteil hinaus das Alleineigentum an dem Familienheim, erhöht sich sein steuerbegünstigtes Vermögen unabhängig davon, ob die Vereinbarung über die Erbauseinandersetzung zeitnah, d. h. innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt. Gleiches gilt beim Erwerb eines zu Wohnzwecken vermieteten Grundstückteils i. S. des § 13c ErbStG.

Der Kläger und seine Schwester waren je zur Hälfte Miterben ihres Ende 2010 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte ein Zweifamilienhaus. Eine Wohnung war vom Vater und der Schwester gemeinsam genutzt worden; eine Wohnung war fremdvermietet. Ende 2011 zog der Kläger mit seiner Ehefrau in die vormalige Wohnung des Vaters ein. Bei der Erbauseinandersetzung im März 2012 erhielt der Kläger dann das Alleineigentum an dem Zweifamilienhaus. Das Finanzamt berücksichtigte im Rahmen der Steuerfestse...

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