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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 25 | Erbschaftsteuer: Abfindung an Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit

Zwei Fragen zur Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bei der ErbSt muss der BFH beantworten: 1. Sind Abfindungen an einen Erbprätendenten, die der spätere Erbe aufwendet, um das Erbe zu erlangen, abzugsfähig? 2. Genügt es für den Abzug der Kosten für die Beseitigung eines Schadens als Schulden des Erblassers, wenn der Erblasser die Ursache gesetzt hatte oder muss der Erblasser zu Lebzeiten behördlich zur Beseitigung des Schadens aufgefordert worden sein.

Zum Abschluss dieser Hör-CD haben wir zwei Verfahren ausgewählt, die beim Bundesfinanzhof zur Erbschaftsteuer anhängig sind. Beide betreffen die steuermindernde Berücksichtigung von Aufwendungen als Nachlassverbindlichkeiten.

In der Praxis kommt es keinesfalls selten vor, dass Zahlungen an Personen geleistet werden, die sich für erbberechtigt halten. Damit diese die Stellung des Erben nicht mehr bestreiten, erhalten sie eine Abfindung. Bei den sog. weichenden Erbprätendenten unterliegen die erhaltenen Zahlungen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2011 nicht der Erbschaftsteuer. Unabhängig davon kann der Erbe die Abfindung dennoch als Nachlassverbindlichkeiten abziehe...

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