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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 13 VG 23/13

Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin auch für die Zeit vom 01.01.1997 bis zum 30.06.2005 einen Anspruch auf die Gewährung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gegen den Beklagten hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
IAAAF-01884

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 31.10.2014 - L 13 VG 23/13

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