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BBK Nr. 18 vom
Aktuelle Fragen zur Währungsumrechnung im Jahresabschluss
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
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Handelsrechtliche
Bilanzierung einer Forderung[i]Handelsbilanzielle Währungsumrechnung einer
Forderung | ||
Zugangsbewertung einer Forderung
mit Restlaufzeit weniger als 1 Jahr | ||
Anschaffung CHF 1.000.000/1,20 = 833.333 € | ||
Folgebewertung zum 31. 12. mit dem
Devisenkassamittelkurs | ||
gestiegener
€-Kurs 1,25 CHF/€ 800.000 € | unveränderter
€-Kurs 1,20 CHF/€ 833.333 € | gesunkener
€-Kurs 1,15 CHF/€ 869.565 € |
Handelsbilanzansatz: Abwertung wg. Vorsichtsprinzip | Handelsbilanzansatz: unverändert | Handelsbilanzansatz: Zuschreibung wg. Realisationsgebot (§ 256a HGB) |
GuV-Auswirkung: Aufwand aus Währungsumrechnung -33.333 € | GuV-Auswirkung: Kein erfolgswirksamer Effekt 0 € | GuV-Auswirkung: Ertrag aus Währungsumrechnung +36.232 € |
Abb. 1: Handelsrechtliche Währungsumrechnung einer Forderung bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr
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Handelsrechtliche Bilanzierung einer
Verbindlichkeit[i]Handelsbilanzielle
Währungsumrechnung einer Verbindlichkeit | ||
Zugangsbewertung einer Verbindlichkeit mit
Restlaufzeit weniger als 1 Jahr | ||
Anschaffung CHF 1.000.000/1,20 =
833.333 € | ||
Folgebewertung zum 31. 12. mit dem
Devisenkassamittelkurs | ||
gestiegener €-Kurs
1,25 CHF/€ 800.000 € | unveränderter €-Kurs
1,20 CHF/€ 833.333 € | gesunkener €-Kurs
1,15 CHF/€ 869.565 € |
Abb. 2: Handelsrechtliche Währungsumrechnung einer Verbindlichkeit bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr