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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 54/15

Gesetze: KN Unterpos. 8528 5970 KN Unterpos. 8526 9120

Zolltarif: Einreihung eines Multimediazentrums für PKW

Leitsatz

Ein Multimediazentrum, das im Austausch gegen ein vorhandenes Gerät (Radio oder vergleichbar) in ein Kraftfahrzeug eingebaut werden kann und dort - zum Teil abhängig von der sonstigen Ausstattung des Fahrzeugs - verschiedene Funktionen hat, wie etwa Navigation, Radioempfang, Wiedergabe von Audio- oder Videodateien (z. B. von einer Rückfahrkamera oder von verschiedenen Datenträgern) und Freisprecheinrichtung insbesondere für Handys, ist nicht in die Unterposition 8526 9120 (Funknavigationsempfangsgeräte), sondern in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 c) in die Unterposition 8528 5970 (Monitore) einzureihen.

Fundstelle(n):
PAAAF-01753

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 10.07.2015 - 4 K 54/15

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