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Neudefinition der Umsatzerlöse
Eine [i]Theile, Der Jahresabschluss nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, BBK 14/2015 S. 642 NWB PAAAE-94327 der wesentlichen Änderungen durch das BilRUG ist die Ausweitung der Umsatzdefinition nach § 277 Abs. 1 HGB. Nach bisherigem Recht zählten zu den Umsatzerlösen nur Erlöse aus Geschäften, die für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typisch sind. Diese Einschränkung entfällt nunmehr, so dass auch Vorgänge außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zukünftig Umsatzerlöse und keine sonstigen betrieblichen Erträge generieren. Im Folgenden werden anhand eines Praxisfalls die Folgen dieser Umklassifizierung aufgezeigt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Definition der Umsatzerlöse nach bisherigem Recht
1. Ausweis der Umsatzerlöse
Die [i]Abgrenzung der UmsatzerlöseUmsatzerlöse sind im HGB in § 277 Abs. 1 in den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften normiert. Gemäß § 277 Abs. 1 HGB a. F. sind Umsatzerlöse
„die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft typischen Erzeugnissen und Waren sowie aus für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft typischen Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmäl...