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Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) – Ein Überblick
Wesentliche Änderungen im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss
Am wurde das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss, die sich im Rahmen des BilRUG ergeben. Besonderes Augenmerk liegt dabei auch auf den neuen Angabepflichten im Anhang.
Freiberg/Lüdenbach, Die Regelungen des BilRUG im Jahresabschluss, StuB 15/2015 S. 563 NWB WAAAE-97965
Zu den wesentlichsten (materiellen) Änderungen durch das BilRUG gehören die Neudefinition der Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB), die Änderung des GuV-Gliederungsschemas (§ 275 HGB) und die Ausweitung der Anhangangaben für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften bzw. haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften.
Die Neudefinition der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB wird Auswirkungen sowohl auf die Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen als auch auf Posten der Bilanz haben.
Kleine Kapitalgesellschaften profitieren insbesondere von einer Ausweitung der größenabhängigen Erleichterungen in § 288 Abs. 1 HGB.
I. Einleitung
[i]Fink/Heyd, Änderung von Umsatzdefinition und GuV-Struktur mit dem BilRUG, StuB 16/2015 S. 611 NWB AAAAA-12345 Haaker/Freiberg, Verstoß des BilRUG-Umsatzbegriffs gegen den true and fair view?, PiR 2015 S 143 NWB YAAAE-89364 Middendorf/Kortebusch, Die Neuregelungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), WP Praxis 11/2014 S. 286 NWB NAAAE-75070 Hoffmann/Lüd...