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Bilanzierung | AfA auf Pachteinbauten
Ein Pächter kann die Aufwendungen für seine Pächtereinbauten nicht nach der Dauer des Pachtvertrags abschreiben, sondern muss sich an der Nutzungsdauer des Gebäudes orientieren.
Im [i]Umbau des Gebäudes in ein HotelStreitfall ging es um ein Gebäude, das die Pächterin zu einem Hotel umbaute. Sie baute Wohnräume, eine Großküche sowie einen Festsaal ein und schrieb die Aufwendungen hierfür auf die Dauer des Pachtvertrags ab.
Der [i]AfA nach GebäudegrundsätzenBFH sah in den Aufwendungen Herstellungskosten für ein Gebäude; damit war die Abschreibung nach Gebäudegrundsätzen vorzunehmen, d. h. mit 3,33 % pro Jahr.
Eine [i]Kein wirtschaftlicher Verbrauch bei Entschädigungsanspruchkürzere Nutzungsdauer kann nur dann gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG zu Grunde gelegt werden, wenn die Pachteinbauten vor Ablauf der technischen Nutzungsdauer objektiv wirtschaftlich verbraucht wären. Hiergegen sprach aber, dass die Pä...