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LSG Bayern Urteil v. - L 2 U 440/11

Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin Anspruch auf Berechnung ihrer Verletztenrente nach einem höheren Jahresarbeitsverdienst (JAV) wegen Abschlusses der Ausbildung zur Diplomkauffrau (Universitätsstudium BWL) hat.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 12 Nr. 42
XAAAF-01691

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LSG Bayern, Urteil v. 18.06.2015 - L 2 U 440/11

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