SenFin Berlin - III B - S 2171 - 1/2010 - 1

Bilanzielle Behandlung von Tilgungszuschüssen im Rahmen des Programms „KfW – Energieeffizient Sanieren”

Die KfW-Förderbank bietet im Rahmen des Förderprogramms „Energieeffizient sanieren” eine langfristige, zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur CO2-Minderung an. Finanziert werden u. a. Maßnahmen zur Wärmedämmung, Erneuerung der Heizungsanlage, der Fenster sowie die Errichtung, die Herstellung oder der Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern mittels langfristiger, zinsgünstiger Annuitätendarlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Darüber hinaus werden Tilgungszuschüsse, die sich nach der Höhe der Energieeinsparung bemessen, in Aussicht gestellt.

Zur Frage, ob es sich bei den Tilgungszuschüssen um Zuschüsse i. S. v. R 6.5 EStR handelt, bitte ich folgende Auffassung zu vertreten:

Der Tilgungszuschuss ist ein Vermögensvorteil, den die KfW zur Förderung eines auch in ihrem Interesse liegenden Zwecks, der Förderung von Umwelt- und Klimaschutz durch CO2-Minderung, zuwendet. Die Tatsache, dass die Förderung durch Tilgungszuschuss (Gutschrift als Darlehenssondertilgung) gewährt wird, steht – wie aus R 6.5 Abs. 3 Satz 2 EStR zu entnehmen ist – einer Beurteilung als Zuschuss nicht entgegen. Mithin handelt es sich bei dem Tilgungszuschuss um einen Zuschuss i. S. v. R 6.5 EStR, soweit die bezuschussten Aufwendungen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines im Sinne des Förderprogrammes begünstigten Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens sind. Nach R 6.5 Abs. 2 EStR besteht also folgendes Wahlrecht:

  • erfolgswirksame Behandlung der Zuschüsse als Betriebseinnahme oder

  • erfolgsneutrale Behandlung durch Kürzung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

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Fundstelle(n):
YAAAF-01643