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Reisekosten richtig abrechnen
Reisekostenabrechnung – Durchlaufende Posten in der Umsatzsteuer
Reisekosten richtig abzurechnen, ist – vor allem bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen – nicht immer einfach. Praktiker haben vor allem Probleme mit der Frage, wann Reisekosten mit und wann sie ohne Umsatzsteuer abzurechnen sind.
I. Einleitung
Fehlerhafte Abrechnungen können teuer werden. Denn werden Reisekosten, die umsatzsteuerpflichtig sind, ohne Umsatzsteuer abgerechnet, wird gleichwohl die Umsatzsteuer geschuldet. Werden nicht umsatzsteuerbare Reisekosten mit Umsatzsteuer ausgewiesen, wird die Umsatzsteuer aufgrund der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer dem Finanzamt geschuldet, § 14 c Abs. 1 UStG; der Vertragspartner kann aber die Zahlung der Umsatzsteuer, da gesetzlich nicht geschuldet, möglicherweise verweigern. Auch wenn hier eine Änderung der Rechnung möglich ist, bedeutet dies immer einen erhöhten Aufwand und mitunter auch Ärger. Vielfach werden Fehler in der Abrechnung von Schuldnern auch als Vorwand dafür genutzt, die Zahlung des Rechnungsbetrags insgesamt bis zur Klärung zurückzustellen.
Folgen fehlerhafter Reisekostenabrechnungen:
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