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Abhängigkeit der Leistung zum Entgelt – Leistungsaustausch oder nicht steuerbarer Gesellschafterbeitrag
, NV
Der hat sich zur erforderlichen Abhängigkeit und Wechselseitigkeit von Leistung und Gegenleistung für den Leistungsaustausch geäußert. Im Rahmen einer Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde äußerte sich der BFH zur notwendigen Abhängigkeit von Leistung und Gegenleistung zwecks Abgrenzung zwischen einem Leistungsaustausch und einem nicht steuerbaren Gesellschafterbeitrag. Im Streitfall ging es um die Frage, ob ein Kommanditist mit seiner Abgabe von Strom an die KG, an der er beteiligt ist, eine Lieferung von Strom gegen Entgelt tätigt oder ob er den Strom der KG gegen eine bloße Beteiligung am Gewinn überlässt (Gesellschafterbeitrag) und dementsprechend nicht unternehmerisch tätig ist. Erbringt er einen nichtsteuerbaren Gesellschafterbeitrag ist der Kommanditist mangels Unternehmereigenschaft auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
I. Hintergrund
Für die umsatzsteuerrechtliche Einordnung von Leistungen eines Gesellschafters an eine Gesellschaft, an der er beteiligt ist, ist stets eine Leistung gegen Entgelt von einem nicht steuerbaren Gesellschafterbeitrag abzugrenzen. Ein nicht steuerbarer Gesellschafterbeitrag ist da...