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IWB Nr. 4 vom Seite 124

Advance Pricing Agreement (APA)

StB/Dipl.-Wirtschaftsjurist Thorsten Wagemann, Augsburg

Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.

[i]APA als Mittel der VorabverständigungAdvance Pricing Agreements (APA) bieten Steuerpflichtigen die Möglichkeit einer Vorabverständigung mit den Finanzbehörden im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise. Als erste haben wohl die amerikanischen Finanzbehörden APAs als Instrument zur Verständigung mit den Steuerpflichtigen genutzt, außerdem werden sie von Japan und Australien vermehrt eingesetzt. Grundsätzlich können in einem APA vorab neben der anzuwendenden Verrechnungspreismethode auch noch weitere Absprachen für die Fremdvergleichsbestimmung festgelegt werden, z. B. bezüglich der Datenquellen zur Ermittlung von Fremdvergleichswerten.

I. Varianten der APA

[i]Uni-, bi- und multinationale APAEin unilaterales APA wird lediglich zwischen einem Steuerpflichtigen und einer nationalen Finanzbehörde vereinbart. Hier wird also nur eine Seite eines internationalen Sachverhalts beleuchtet. Besteuerungsinteressen und mögliche Verrechnungspreiskorrekture...

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Advance Pricing Agreement (APA)

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