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IWB Nr. 17 vom Seite 659

Verrechnungspreisdokumentationsstandards nach BEPS-Aktionsplan 13

Umsetzung der Regelungen in Spanien

Julia Schattke

Die OECD hat im September 2014 die „Leitlinien zur Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogenen Berichterstattung“ (im Folgenden: OECD-September-Leitlinie) und im Februar 2015 eine konkretisierende Leitlinie zur Umsetzung vor allem des sog. Country-by-Country Reporting (im Folgenden: OECD-Implementierungsleitlinie) veröffentlicht. Spanien gehört damit neben Ländern wie Großbritannien und Australien zu den ersten Staaten, welche die Umsetzung der neuen und erweiterten Verrechnungspreisdokumentationsstandards angekündigt und bereits mit dem nationalen Umsetzungsprozess begonnen haben. Dieser Beitrag erläutert die neuen spanischen Vorschriften, zeigt Abweichungen zu den Empfehlungen der OECD auf und verweist an geeigneter Stelle auf die Bedeutung für deutsche Unternehmen.

I. Aktueller Stand in Spanien

[i]Spanisches Finanzministerium, Verordnung 634/2015 vom 10. 7. 2015 unter http://go.nwb.de/rrqo3Am hat das spanische Finanzministerium die (Unternehmenssteuer-)Verordnung 634/2015 vom (im Folgenden: spanische Verordnung) veröffentlicht, die gemeinsam mit dem Unternehmenssteuergesetz 27/2014 vom das Country-by-Country Reporting und den Master File-/Local File-Dokumentationsansatz in Sp...

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Verrechnungspreisdokumentationsstandards nach BEPS-Aktionsplan 13

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