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Hessisches Finanzgericht   v. - 1 K 1166/13 EFG 2015 S. 1646 Nr. 19

Gesetze: MwStSystRL Art. 132 Abs. 1d., UStG § 4 Nr. 17a

Auslegung des Begriffs "menschliches Blut" i.S.d. § 4 Nr. 17a UStG

Leitsatz

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  1. Ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. d. der MwStSystRL dahingehend auszulegen, dass die Lieferung von menschlichem Blut auch die Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma umfasst?

  2. Falls die Frage zu 1. bejaht wird: Gilt dies auch für Blutplasma, das nicht unmittelbar für therapeutische Zwecke, sondern ausschließlich zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt ist?

  3. Falls die Frage zu 2. verneint wird: Kommt es für die Einordnung als Blut allgemein auf die getroffene Zweckbestimmung oder auch auf die abstrakt bestehende Verwendungsmöglichkeit des Blutplasmas an?

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1646 Nr. 19
UR 2015 S. 878 Nr. 22
UStB 2015 S. 250 Nr. 9
WAAAF-01421

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Hessisches Finanzgericht v. 24.03.2015 - 1 K 1166/13

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