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Gibt es eine Maßgeblichkeit?
I. Der Gesetzestext ohne Maßgeblichkeit
Blickt man schulmäßig zur Beantwortung der in der Überschrift gestellten Frage in das Gesetz, so begegnet einem die Maßgeblichkeit als Adjektiv in einem spezifischen Bilanzierungsproblem am Schluss des § 5 Abs. 1a EStG: Handelsrechtlich gebildete Bewertungseinheiten sind auch für die steuerliche Gewinnermittlung „maßgeblich“. Man spricht hier von einer „ konkreten“ Maßgeblichkeit. Mit scharfer Logik fragt der Analytiker dann nach dem Inhalt oder wenigstens der Fundstelle einer „abstrakten“ Maßgeblichkeit. Auch bei akribischem Studium des Gesetzestextes wird er hier nicht fündig werden. Das Gesetz kennt – abgesehen von dem zitierten Sonderfall der „konkreten“ – keine Maßgeblichkeit (der Handels- für die Steuerbilanz). Gleichwohl ist sie in aller Munde bzw. allen einschlägigen Schriften.
II. „Maßgeblich“ sind die GoB ...
1. ... einheitlich für Handels- und Steuerbilanz
Mit dieser Erkenntnis wird zunächst einmal der naiven Vorstellung entgegengetreten, wonach die erstellte Handelsbilanz oder auch nur ein Posten in der Handelsbilanz – abgesehen von der genan...