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StuB 17/2015 S. 682

Anschaffungskosten als anschaffungsnahe Herstellungskosten; Anwendungsvorrang des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG vor § 255 HGB

(1) § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG erfasst auch Aufwendungen, die geleistet werden, um einen erworbenen Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, und die daher gem. § 255 Abs. 1 HGB zu den Anschaffungskosten gehören. Die Vorschrift führt gem. nrkr. NWB NAAAE-90327 (BFH-Az.: IX R 15/15, EFG 2015 S. 1081) also nicht nur zu einer Umqualifizierung von Erhaltungsaufwendungen, sondern darüber hinaus auch von Anschaffungskosten zu Herstellungskosten. Insofern ist die steuerliche Vorschrift lex specialis und genießt Anwendungsvorrang vor § 255 HGB. (2) Die von der früheren Rechtsprechung um sog. anschaffungsnahen Aufwand herausgebildeten Grundsätze können für die Auslegung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG herangezogen werden (Bezug: § 255 Abs. 1 HGB).

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