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Sozialversicherungsrecht | Rückforderung von Beiträgen gegenüber kammergebundenem Mitarbeiter
Ein Arbeitgeber verstößt gegen seine Fürsorgepflicht bzw. den Grundsatz von Treu und Glauben gegenüber einem kammergebundenen Mitarbeiter (hier: Tierarzt), wenn er zunächst dessen vorgelegten früheren Befreiungsbescheid der BfA nach § 6 SGB VI vorbehaltlos akzeptiert und deshalb die Beiträge an das berufsständische Versorgungswerk abführt, [i]Zur geplanten Neuordnung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte Bosse, NWB 31/2015 S. 2318nach einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), die zu dem Ergebnis gelangte, dass der Arbeitnehmer über keine wirksame Befreiung verfüge, dann aber nur (erfolglos) Widerspruch einlegt, auf den weiteren Klageweg vor dem Sozialgericht aber verzichtet und nunmehr von seinem (ehemaligen) Arbeitnehmer die Zahlung bzw. Zustimmung zur Rückforderung der von ihm an das Versorgungswerk abgeführten Sozial...