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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 4131/13

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2

Kindergeldanspruch für ein volljähriges behindertes Pflegekind

Leitsatz

1. Ein Pflegekind ist eine Person, mit der der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band wie zwischen Eltern und Kindern verbunden ist. Dies setzt bei einem volljährigen Pflegekind besondere Umstände voraus.

2. Um dem volljährig Behinderten in ein Aufsichts-, Betreuungs- und vor allem Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern stellen zu können, muss die Behinderung so schwer sein, dass der geistige Zustand des Behinderten dem typischen Entwicklungsstand einer noch minderjährigen Person entspricht.

3. Ist eine erzieherische Einwirkungsmöglichkeit der pflegenden Person auf die zu pflegende volljährige Person ausgeschlossen, ähnelt ein solches Pflegeverhältnis dem zu einem Kostgänger, so dass die Entstehung eines familienähnlichen Bandes und die Gewährung von Kindergeld ausgeschlossen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAF-00520

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.06.2015 - 13 K 4131/13

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