Grunderwerbsteuerbefreiung bei freigebiger Zuwendung auf abgekürztem Weg, Interpolierende Betrachtungsweise der §§ 3 Nr. 2
und 3 Nr. 6 GrEStG, Steuerbefreite Übernahme eines Nießbrauchsvorbehalts
Leitsatz
Auf der Grundlage einer interpolierenden Betrachtungsweise der Befreiungsvorschriften des § 3 Nr. 2 i.V.m. § 3 Nr. 6 GrEStG
ist die Übertragung eines hälftigen Grundstücksanteils zwischen Geschwistern von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn sich
der Grundstückserwerb als abgekürzter Weg einer freigebigen Zuwendung der Mutter an den erwerbenden Sohn darstellt, und die
unterbliebenen Zwischenerwerbe von der Schwester an die Mutter sowie von dieser an den Sohn, wären sie durchgeführt worden,
nach § 3 Nr. 6 GrEStG steuerfrei wären (Anschluss an BFH/NV 2015, 5).
Auch bezüglich der Übernahme des Nießbrauchsvorbehalts ist der tatsächlich verwirklichte Erwerb als abgekürzter Weg anzusehen,
dessen nicht verwirklichte Zwischenerwerbe steuerfrei wären.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 11 Nr. 41 DStRE 2016 S. 1463 Nr. 23 EFG 2015 S. 1625 Nr. 19 ErbStB 2015 S. 293 Nr. 10 WAAAF-00517
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 01.07.2015 - 7 K 1256/14 GE
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