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BFH 19.03.2015 V R 14/14, BBK 17/2015 S. 786

Umsatzsteuer | Kein Ersatz des Belegnachweises durch Zeugen

Der für die Umsatzsteuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung erforderliche Belegnachweis im Sinne von § 17a UStDV kann nicht durch eine Zeugenvernehmung ersetzt werden. [i]Bestimmungsorte waren in den Belegen nicht genanntIm Streitfall waren die Frachtbriefe unvollständig, weil die Bestimmungsorte im Sinne von § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV nicht angegeben waren. Der BFH ließ einen Zeugenbeweis nicht zu.

Hinweis:

[i]Belegnachweis ist kein ZeugennachweisSchon aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich, dass ein „Belegnachweis“ nicht durch Zeugen geführt werden kann. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Belegnachweis ausnahmsweise nicht geführt oder nicht zumutbar geführt werden kann. Hierfür waren im Streitfall aber keine Anhaltspunkte ersichtlich.

Die Umsatzsteuerfreiheit [i]Verbringung der Waren in das EU-Ausland stand nicht festfür eine innergemeinschaftliche Lieferung ist zwar auch dann zu gewähren, wenn der Beleg- und Buchnachweis nich...

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