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Gewerbesteuer | Veräußerung eines Kommanditanteils durch eine beteiligte GmbH
Das entschieden, dass der Gewinn einer Kapitalgesellschaft aus der unterjährigen Veräußerung eines Mitunternehmeranteils in voller Höhe – und nicht entsprechend dem für die Mitunternehmerschaft geltenden Gewinnverteilungsschlüssel nur zeitanteilig und im Verhältnis ihrer Beteiligung – zum Gewerbesteuermessbetrag der Mitunternehmerschaft gehört.
Das FG Düsseldorf führt aus, dass der Umstand, dass nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG Qualifikationsmerkmale in der Person der Mitunternehmer über die Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung ihrer Anteile entscheiden, nicht bedeute, dass diese Gewinne deshalb ggf. nur partiell steuerpflichtig sind. Das Finanzgericht hat die Revision zum BFH zugelassen. Es sei bislang nicht höchstrichterlich geklärt, ob bei einem unte...