Bescheinigung der „Ansässigkeit” bei Mitunternehmerschaften (Personengesellschaften)
Die Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung für Mitunternehmerschaften (Personengesellschaften) ist regelmäßig nicht möglich. Eine Personengesellschaft als solches ist nicht abkommensberechtigt und kann damit nicht „ansässig” im Sinne eines DBA sein.
Ansässig können immer nur die einzelnen Gesellschafter der Personengesellschaft sein. Dennoch sind Fälle aufgetreten, in denen Personengesellschaften eine Bescheinigung der deutschen Finanzverwaltung benötigen (z. B. bei Geschäftbeziehungen mit dem Ausland – der ausländische Staat möchte so sicherstellen, dass eine Besteuerung in Deutschland erfolgt). Hierfür wurde der bundeseinheitliche Vordruck Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und/oder den Ort der Gründung/Eintragung einer Personengesellschaft entwickelt.
Das Finanzamt bescheinigt darin nicht die Ansässigkeit der Personengesellschaft, sondern bestätigt, dass das genannte Unternehmen den Ort der Geschäftsleitung in Deutschland hat und der deutschen Finanzverwaltung bekannt ist.
Der Vordruck ist anfragenden Unternehmen mit dem Hinweis zuzusenden, dass der Antrag in zweifacher Ausfertigung einzureichen ist.
Da es sich bei dem Vordruck um eine „Arbeitshilfe” und nicht um einen amtlichen Vordruck handelt, wird keine Einstellung in das BMF-Formularcenter erfolgen. Der Vordruck ist als Anlage beigefügt.
VI 302 – S 1300 – 531
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Finanzamt |
I. Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung [1] über den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und/oder den Ort der Gründung/Eintragung einer Personengesellschaft
Application for granting of a certificate about the place of effective management and/or place of formation/registered office of a partnership
Angaben zum Unternehmen/Information about the company
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Name des Unternehmens (Firma)/company name | |
Straße, Hausnummer/street, house no. | |
Postleitzahl, Ort/postcode, city | |
Steuernummer in der Bundesrepublik Deutschland/company tax reference number in the Federal Republic of Germany | |
Name und Funktion des Antragstellers/name and function of applicant |
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……… | ……… |
Datum/date | Unterschrift der vertretungsberechtigten Person/signature of authorized representative |
II. Bescheinigung der deutschen Finanzverwaltung Certificate of the German Tax Administration
Hiermit wird bestätigt [2], dass …
It is hereby confirmed that [3] …
das in Abschnitt I genannte Unternehmen den Ort seiner Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat/the company mentioned in section I has its place of effective business in the Federal Republic of Germany/
sich der Ort der Gründung/Eintragung des in Abschnitt I genannten Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland befindet. the company mentioned in section I has its place of formation/registered office in the Federal Republic of Germany.
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Finanzamt/tax office……… |
Straße, Hausnummer/street, house no……… |
Postleitzahl, Ort/postcode, city……… |
Telefon/phone……… |
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……… | ……… | |
Datum/date | Dienstsiegel/official stamp | Unterschrift/signature |
Finanzministerium des Landes
Schleswig-Holstein v. - Kurzinfo ESt 2015/19
Fundstelle(n):
GAAAF-00275