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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 3 U 191/13

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger am 30.6.2009 bei dem Versuch, sein auf der Seite liegendes Motorrad aufzuheben, einen versicherten Arbeitsunfall erlitten und deswegen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat.

Fundstelle(n):
AAAAF-00212

Preis:
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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 21.04.2015 - L 3 U 191/13

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