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NWB EV 9/2015 S. 302

Hinterbliebenenversorgung – Diskriminierung wegen des Alters durch Spätehenklausel (BAG)

Das Bundesarbeitsgericht hat zur Wirksamkeit einer sogenannten Spätehenklausel bei der betrieblichen Altersversorgung entschieden ().

Sachverhalt: Die Klägerin ist die Witwe eines im April 1947 geborenen und im Dezember 2010 verstorbenen ehemaligen Mitarbeiters der Beklagten. Diesem waren Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einschließlich einer Witwenversorgung zugesagt worden. Die maßgebliche Pensionsregelung enthält eine „Spätehenklausel“, nach der zusätzliche Voraussetzung für die Zahlung der Witwen-/Witwerrente ist, dass der versorgungsberechtigte Mitarbeiter die Ehe vor der Vollendung seines 60. Lebensjahres geschlossen hat. Diese Voraussetzung erfüllte der verstorbene Ehemann der Klägerin nicht; die Ehe war ...

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