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Zivilrecht; | langjährige Wartungsklauseln aufgrund Allgemeiner Geschäftsbedingungen bei Fernmeldeanlagen
AGB in Wartungsverträgen, die nicht nur eine zehnjährige Bindung vorsehen, sondern der Verwenderin zudem das Recht zur Preisanpassung gewähren, verstoßen gegen § 307 BGB und sind daher unwirksam, wenn dem Vertragspartner (der ebenfalls Kaufmann sein kann) im Falle einer Preiserhöhung kein Lösungsrecht vom Vertrag eingeräumt wird. Im Gegensatz dazu ist die formularmäßige Vereinbarung der zehnjährigen Laufzeit eines Mietvertrags über eine Freisprechnebenstellenanlage rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ihr entsprechende Vorhaltekosten des bindenden Teils gegenüberstehen ().