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FG Köln Urteil v. - 4 K 2025/11 EFG 2015 S. 1582 Nr. 19

Gesetze: AO § 129

Verfahren

Änderung des Steuerbescheids: Übersehen einer nachweislich beigefügten Bescheinigung als offenbare Unrichtigkeit

Leitsatz

1) Bei der Nichtberücksichtigung der zwar nicht im Mantelbogen, aber in einer der Steuererklärung beiliegenden Versicherungsbescheinigung ausgewiesenen Beiträge für eine Basisrenten-Versicherung i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG handelt es sich um eine offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO.

2) Die nur theoretische Möglichkeit der Nichterfassung dieser Beiträge als Sonderausgaben aufgrund eines Rechtsirrtums oder einer unterlassenen Sachverhaltsermittlung rechtfertigt keine andere Beurteilung.

Fundstelle(n):
AO-StB 2015 S. 322 Nr. 11
DStR 2016 S. 10 Nr. 32
DStRE 2016 S. 1263 Nr. 20
EFG 2015 S. 1582 Nr. 19
OAAAE-99621

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FG Köln, Urteil v. 03.07.2014 - 4 K 2025/11

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