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Das Zusatzabkommen zum deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen
Die wesentlichen Änderungen
[i]BMF, Zusatzabkommen zum DBA Frankreich vom 21. 7. 1959/1969/1989/2001 unter http://go.nwb.de/u2n4xDas Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen zum deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA Frankreich) beschlossen. Das Zusatzabkommen war am von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und seinem französischen Amtskollegen Michel Sapin unterschrieben worden. Es ändert und ergänzt das bestehende Abkommen vom , das zuletzt 2001 angepasst wurde (DBA Frankreich a. F.), punktuell. Im nächsten Schritt muss der Bundestag dem Gesetz zustimmen und das Abkommen in nationales Recht transformieren. Es wird angestrebt, die Ratifizierungsurkunden noch im Jahr 2015 auszutauschen, so dass die Vereinbarungen des [i]DBA Frankreich unter NWB DokID NWB PAAAA-87597 Zusatzabkommens zum in Kraft treten können. Anderenfalls findet es wohl erst ab dem Anwendung. Die Änderungen durch die Umsetzung des Zusatzabkommens werden in dem folgenden Beitrag dargestellt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Abkommensberechtigung
[i]Klarstellung mit Blick auf Anwendbarkeit bei DoppelansässigkeitIn Art. 1 Abs. 1 DBA Frankreich n. F. wird zukünftig ausdrücklich erwähnt, dass das Abkommen auch für Personen gilt, die in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Klarstellung. Bisher erstreckte sic...