IWB Nr. 16 vom Seite 1

Zusatzabkommen zum DBA mit Frankreich: Neuregelung der Rentenbesteuerung und Fiskalausgleich

StB Christian Rohde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Am wurde der Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen zum deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen. Das Zusatzabkommen vereinfacht unter anderem deutlich die Besteuerungssituation für viele Rentnerinnen und Rentner mit Altersbezügen aus dem jeweils anderen Staat. Zukünftig werden Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung an in Frankreich ansässige Bezieher ausschließlich in Frankreich besteuert. Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall. Die daraus resultierenden Steuermindereinnahmen werden durch Ausgleichszahlungen kompensiert. Zu seinem Inkrafttreten bedarf das Zusatzabkommen allerdings noch der Ratifikation auf beiden Seiten.

[i]Top-Beitrag: Das Zusatzabkommen zum deutsch-französischen DoppelbesteuerungsabkommenIn unserem Top-Beitrag stellen Riedlinger/Balzerkiewicz ab die Änderungen durch die Umsetzung des Zusatzabkommens dar. Nach Ansicht der Autoren ist das Zusatzabkommen positiv zu werten. Besonders die Neuregelungen im Hinblick auf die Besteuerung von Renten werden erhebliche finanzielle und administrative Erleichterungen für Grenzgänger bringen. Allerdings sei das bestehende DBA mit Frankreich in etlichen Punkten veraltet, so dass anstelle einer nur punktuellen Anpassung eine grundlegende Aktualisierung des Abkommens wünschenswert gewesen wäre.

[i]Steuerrechtsänderungen in SüdkoreaSüdkorea hat eine Reihe von Steuergesetzesänderungen in den Bereichen Unternehmen- und Umsatzsteuer beschlossen, die zum großen Teil zum in Kraft getreten sind. Die Anwendungsvorschriften zu dieser Reform wurden am verkündet. Einzelne Steuererlasse liegen jedoch bislang nur im Entwurf vor; die Arbeiten sollen erst bis Ende 2015 abgeschlossen sein. Der Beitrag von Ley/Richter ab gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und liefert damit erste praktische Hinweise für deutsche Unternehmer und Investoren.

[i]EU-Erbrechtsverordnung in PortugalDie neue EU-Erbrechtsverordnung soll Klarheit im Hinblick auf diverse Fragen bei grenzüberschreitenden Erbschaften bzw. Nachlassregelungen innerhalb des Gemeinschaftsraums schaffen. Sie ist jüngst in Kraft getreten und gilt für Erbfälle ab dem . Wollmann erläutert in ihrem Beitrag ab die Grundlagen des portugiesischen Erbrechts und zeigt auf, welche Auswirkungen sich durch die Verordnung auf das portugiesische Zivil- und Steuerrecht ergeben. Die Autorin erwartet dabei einen erhöhten Beratungsbedarf in der Praxis. Insbesondere im Hinblick auf die Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers dürfte es zu Problemen kommen, die unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessenlage der Erben zu einer Art Forumshopping und zur Doppelanhängigkeit von Verfahren führen dürften.

Beste Grüße

Christian Rohde

Fundstelle(n):
IWB 16 / 2015 Seite 1
JAAAE-99598