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BMJV | Informationsflyer zur Europäischen Erbrechtsverordnung herausgegeben
[i]Zu den Auswirkungen der EU-ErbVO in Portugal siehe auch den Beitrag von Wollmann ab S. 605 in dieser IWB-Ausgabe Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am zur Europäischen Erbrechtsverordnung (EU-Erbrechtsverordnung bzw. EU-ErbVO) einen Informationsflyer herausgegeben. Ab dem gilt die Europäische Erbrechtsverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Großbritanniens, Irlands und Dänemarks. Diese Verordnung enthält Bestimmungen zu Erbfällen mit sog. Auslandsberührung. Die Verordnung regelt, welches nationale Erbrecht auf einen solchen Erbfall mit Auslandsberührung anzuwenden ist und welches Gericht oder welche sonstige Stelle in diesen Fällen zuständig ist. Zudem führt sie ein Europäisches Nachlasszeugnis ein. Der Informationsflyer kann auf der Internetseite des BMJV und über die Adresse http://go.nwb.de/l5agn abgerufen werden. Daneben hat das Justizministerium des Land...