Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG Berlin-Brandenburg | Besteuerung der Rentenbezüge von ehemaligen Beschäftigten der Vereinten Nationen nach Einführung des Alterseinkünftegesetzes
(1) Die Besteuerung der Rentenbezüge ehemaliger Mitarbeiter der Vereinten Nationen erfolgt seit 2005 entsprechend der gesetzlichen Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) für den sog. Kohortenjahrgang 2005 mit einem Besteuerungsanteil von 50 %, soweit nicht die sog. Öffnungsklausel anzuwenden ist. Ausnahmen – etwa eine doppelte Besteuerung, die eine Besteuerung nur mit dem Ertragsanteil rechtfertigen würden – sind jedenfalls für den Kohortenjahrgang 2005 nicht erkennbar. (2) Eine doppelte Besteuerung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn die tatsächlichen Zahlungen in den Pensionsfonds der Vereinten Nationen niedriger sind als die insgesamt zufließenden steuerfrei bleibenden Rentenbeträge.
Ab dem VZ 2005 hat der Gesetzgeber stufenweise die Besteu...