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Einbeziehung eines negativen Kapitalkontos in die Berechnung des Veräußerungsgewinns eines gegen Entgelt aus einer KG ausscheidenden Kommanditisten
Scheidet ein Kommanditist gegen Entgelt aus einer KG aus, ist ein von ihm nicht auszugleichendes negatives Kapitalkonto bei der Berechnung seines Veräußerungsgewinns in vollem Umfang zu berücksichtigen. Es kommt nicht darauf an, aus welchen Gründen das Kapitalkonto negativ geworden ist (Bezug: § 15a, § 16 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 EStG 1999; § 169 Abs. 1 Satz 2, § 171 Abs. 1, § 172 Abs. 4 HGB).
In die Berechnung des Veräußerungsgewinns des ausscheidenden Kommanditisten ist nach der BFH-Rechtsprechung nicht nur der Teil seines negativen Kapitalkontos einzubeziehen, der auf ausgleichsfähige Verluste zurückzuführen ist, sondern auch der Teil des Kapitalkontos, der auf nach § 15a EStG lediglich verrechenbaren Verlusten beruht. Ebenso einzubeziehen ist nach dem aktuellen Urteil der Teil des negativen Kapitalkontos...