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StuB 16/2015 S. 641

Abschreibung eines immateriellen Praxiswerts

(1) Beim Übergang eines freiberuflichen in ein gewerbliches Betriebsvermögen besteht gem. rkr. NWB JAAAE-81252 (EFG 2015 S. 15) ein vorhandener Praxiswert nicht fort, sondern wandelt sich in einen Geschäftswert. (2) Dieser Geschäftswert ist nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG zwingend über 15 Jahre abzuschreiben (Bezug: § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG).

Praxishinweise

(1) Die Klägerin (Klin.), eine GbR, betreibt als ärztliche Gemeinschaftspraxis ein medizinisches Labor. Ihre Gewinne wurden bis einschl. 2005 als Einkünfte aus selbständiger Arbeit besteuert. Aufgrund des gestiegenen Umfangs und der zunehmenden Mechanisierung der Tätigkeit waren die Gesellschafter als ärztliche Berufsträger nicht mehr in dem erforderlichen Maße leitend und eigenverantwortlich tätig, so dass ab 2006 vom Bezu...

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