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Arbeitsschutz: Neue Verordnung erhöht Aufwand
In der neuen Fassung der Betriebssicherheitsverordnung, die seit Juni 2015 gilt, werden viele Bestimmungen für Arbeitsmittel und den Umgang hiermit konkretisiert, z. B. die Anforderungen für Prüfungen.
Prüfungen müssen regelmäßig durch zulässige Stellen, ggf. auch durch den Arbeitgeber selbst, nachgewiesen werden. Auf die Betriebe kommt daher häufig mehr Arbeit zu.
Die vollständige Verordnung ist als PDF abrufbar unter http://go.nwb.de/vdfis.