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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 7377/11 EFG 2015 S. 1650 Nr. 19

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, UStG § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5

Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen ohne ausreichende Leistungsbeschreibung

keine Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung bei Vorlage der berichtigten Rechnung erst nach Ergehen der Einspruchsentscheidung

Leitsatz

1. Die für den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen erforderliche ausreichende Leistungsbeschreibung muss sich aus dem Rechnungsdokument selbst oder aus darin konkret in Bezug genommenen anderen Dokumenten ergeben. Sie kann nicht durch mündliche Angaben des Rechnungsempfängers oder des Leistenden oder anderer Personen ersetzt werden.

2. Eine Rechnungskorrektur entfaltet jedenfalls dann keine Rückwirkung, wenn berichtigte Rechnungen mit einer ausreichenden Leistungsbeschreibung erst nach Ergehen der Einspruchsentscheidung über den streitigen Steuerbescheid, in dem der Vorsteuerabzug versagt wurde, vorgelegt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 20/2015 S. 928
DStR 2016 S. 10 Nr. 11
DStRE 2016 S. 544 Nr. 9
EFG 2015 S. 1650 Nr. 19
Ubg 2016 S. 374
QAAAE-98712

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10.06.2015 - 7 K 7377/11

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