keine ratierliche Ansammlung der Rückstellung für Nachteilsausgleich wegen zu erwartender Rentenminderung bei vorzeitiger
Inanspruchnahme der Rente
Leitsatz
Anders als Rückstellungen für Verpflichtungen des Arbeitgebers für laufende Zahlungen im Rahmen des sog. Blockmodells nach
dem Altersteilzeitgesetz sind Rückstellungen für zum Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses an die Arbeitnehmer zu zahlende
Abfindungen wegen der zu erwartenden Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente (sog. Nachteilsausgleich)
mit dem vollen abgezinsten Wert zu passivieren und nicht ratierlich anzusammeln.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2015 S. 2866 Nr. 47 BB 2016 S. 749 Nr. 12 BBK-Kurznachricht Nr. 21/2015 S. 976 DStR 2016 S. 6 Nr. 19 DStRE 2016 S. 898 Nr. 15 EFG 2015 S. 1560 Nr. 18 KÖSDI 2015 S. 19544 Nr. 11 ZAAAE-98709
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