Klage gegen hinsichtlich beschränkt abzugsfähiger Vorsorgeaufwendungen vorläufig erlassenen Einkommensteuerbescheid
Leitsatz
1. Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Steuerbescheid in dem verfassungsrechtlichen Streitpunkt vorläufig ergangen ist,
diese Streitfrage sich in einer Vielzahl im Wesentlichen gleichgelagerter Verfahren (Massenverfahren) stellt und bereits ein
nicht von vornherein aussichtsloses Musterverfahren beim BVerfG anhängig ist.
2. Hinsichtlich des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen sind Verfahren beim BVerfG anhängig. Die Klägerin kann die
Klärung der Streitfragen in den Musterverfahren abwarten, ohne dadurch unzumutbare Rechtsnachteile zu erleiden.
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