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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 12 K 1651/11 EFG 2015 S. 1616 Nr. 19

Gesetze: EStG § 77

Klagebefugnis des Abtretungsempfängers gegen den die Versagung der Kostenerstattung

Leitsatz

  1. Der Erstattungsanspruch nach § 77 EStG ist ein Erstattungsanspruch eigener Art, so dass der Kostenerstattungsanspruch ohne Rücksicht auf die einschränkenden Wirksamkeitsvoraussetzungen des § 46 AO formlos nach dem Vorschriften des BGB abgetreten werden kann.

  2. Der Abtretungsempfänger des Kostenerstattungsanspruchs ist zur Klage gegen die Kostenentscheidung befugt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1616 Nr. 19
LAAAE-98689

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 18.03.2015 - 12 K 1651/11

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