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Umsatzsteuer | Ausschluss des Vertrauensschutzes beim Reverse-Charge-Verfahren verfassungswidrig
Das FG Berlin-Brandenburg hält den Ausschluss der Vertrauensschutzregelung durch die Neuregelung des § 27 Abs. 19 Satz 2 UStG für verfassungswidrig. Denn dieser Ausschluss stellt eine unzulässige Rückwirkung dar.
[i]Rückabwicklung des Reverse-Charge-VerfahrensIm Streitfall hatte ein Bauunternehmer im Jahr 2009 Bauleistungen an einen Bauträger erbracht. Der Bauträger führte die USt nach dem Reverse-Charge-Verfahren S. 731des § 13b UStG an das FA ab. Nach der Änderung der BFH-Rechtsprechung im Jahr 2013 forderte der Bauträger die USt von seinem FA zurück. Daraufhin änderte nunmehr das FA des Bauunternehmers im Dezember 2014 den USt-Bescheid für 2009 zu dessen Ungunsten. Der AdV-Antrag des Bauunternehmers gegen diese USt-Festsetzung hatte Erfolg.
[i]Ausschluss des VertrauensschutzesDer AdV-Beschluss betrifft den neuen § 27 Abs. 19 UStG, mit dem der Gesetzgeber die Rückabwicklung des Rever...