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Die Beweislast bei Änderungen aufgrund nachträglich bekanntgewordener Einkünfte
BFH-Beschluss vom 18. 6. 2015 - VI R 84/13
[i]BFH, Beschluss vom 18. 6. 2015 - VI R 84/13 NWB JAAAE-97174 Steuerbescheide sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. Die Änderung eines Bescheids ist nach Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn dem Finanzamt die nachträglich bekannt gewordene Tatsache bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Ermittlungspflicht nicht verborgen geblieben wäre. Allerdings muss der Steuerpflichtige dann seinerseits seine Mitwirkungspflicht erfüllt haben. Haben sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt es versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft in der Regel den Steuerpflichtigen die Verantwortung, mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Checkliste „Korrektur von Steuerbescheiden: Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen und Beweismittel“ NWB DAAAB-04682
Checkliste „Korrektur von Steuerbescheiden: Prüfungsablauf“ NWB HAAAB-04685
Übersicht „Korrekturvorschriften im Steuerrecht: Systematik“ NWB PAAAB-05595
infoCenter „Aufhebung und Änderung von Steuerbes...