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Slowakische Republik | Reverse-Charge-Verfahren für alle Lieferungen ausländischer Unternehmer?
[i]Umfassendes Reverse-Charge-Verfahren für ausländische UnternehmerEin Gesetzesentwurf könnte bereits zum in der Slowakischen Republik zahlreiche ausländische Unternehmer von der Verpflichtung entbinden, sich im Land umsatzsteuerlich erfassen zu lassen und Steuererklärungen abzugeben. Inlandslieferungen ausländischer Unternehmer sollen dem Entwurf zufolge samt und sonders dem Reverse-Charge-Verfahren unterfallen – mit der Ausnahme sogenannter Ferngeschäfte (in Deutschland in § 3c UStG geregelt). Eine [i]Änderungen für Dreiecksgeschäfte und einfache Registrierungweitere wichtige Neuerung betrifft die Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (in Deutschland in § 25b UStG geregelt) – die Anwendung der Vereinfachungsregelung soll künftig bereits ausgeschlossen sein, wenn der Mittelmann im Dreiecksgeschäft im Ausgangsstaat steuerlich erfasst ist. Das Gesetzespaket umfasst weitere M...