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FG Hamburg | Unionsrechtswidrigkeit von § 20 Abs. 3 und 4 UmwStG 1995 – Verfahrensfragen
Nach der Entscheidung des (Rs. C-164/12 NWB NAAAE-54684, DMC) steht fest, dass § 20 Abs. 3 und 4 UmwStG 1995 unionsrechtswidrig ist, weil Deutschland nicht jedes Recht verliert, die nicht realisierten Wertzuwächse im Zusammenhang mit der Einbringung von KG-Anteilen in eine inländische GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen durch österreichische Kapitalgesellschaften zu besteuern. Ausreichend ist insoweit, dass die nicht realisierten Wertzuwächse im Zusammenhang mit den in das Betriebsvermögen der aufnehmenden Gesellschaft eingebrachten Anteilen dort bei der Festsetzung der Körperschaftsteuer berücksichtigt werden können.
Zwei GmbH, eine davon mit Sitz in Wien, waren an einer KG beteiligt und hatten mit Wirkung zum ihre Mitunternehmeranteile in eine deutsche G...