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Hessisches FG Urteil v. - 13 K 145/08

Gesetze: EStG 2002 § 18 Abs 3, EStG 2002 § 16 Abs 2, EStG 2002 § 16 Abs 3, EStG 2002 § 16 Abs 4, EStG 2002 § 34 Abs 1, EStG 2002 § 34 Abs 2

Tarifbegünstigung bei der Veräußerung einer Arztpraxis unter Beibehaltung einer Gutachtertätigkeit

Leitsatz

  • Wird eine Arztpraxis unter Beibehaltung einer Gutachtertätigkeit für Gerichte und die Rentenversicherung, die mehr als 10 % der Einnahmen aus der Arztpraxis ausmacht, veräußert, liegt keine tarifbegünstigte Aufgabe eines selbstständigen Tätigkeit vor.

  • Die Ausübung wesensmäßig unterschiedlicher Tätigkeiten indiziert nicht bereits das Vorliegen von organisatorisch selbstständigen Teilbetrieben.

  • Eine organisatorische Verselbstständigung der Gutachtertätigkeit als Voraussetzung für das Vorliegen eines Teilbetriebes liegt nicht vor, wenn Personal und Geräte der Praxis für die Gutachtenerstellung genutzt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAE-97956

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches FG, Urteil v. 09.06.2008 - 13 K 145/08

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