Tarifbegünstigung bei der Veräußerung einer Arztpraxis
unter Beibehaltung einer Gutachtertätigkeit
Leitsatz
Wird eine Arztpraxis unter Beibehaltung einer Gutachtertätigkeit für Gerichte und die Rentenversicherung, die mehr als 10 % der Einnahmen aus der Arztpraxis ausmacht, veräußert, liegt keine tarifbegünstigte Aufgabe eines selbstständigen Tätigkeit vor.
Die Ausübung wesensmäßig unterschiedlicher Tätigkeiten indiziert nicht bereits das Vorliegen von organisatorisch selbstständigen Teilbetrieben.
Eine organisatorische Verselbstständigung der Gutachtertätigkeit als Voraussetzung für das Vorliegen eines Teilbetriebes liegt nicht vor, wenn Personal und Geräte der Praxis für die Gutachtenerstellung genutzt werden.
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