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BGH 23.06.2015 II ZR 366/13, NWB 33/2015 S. 2414

Gesellschaftsrecht | Haftung des Geschäftsführers einer insolvenzreifen GmbH wegen masseschmälernder Zahlungen

Die Beklagte war Geschäftsführerin einer GmbH, über deren Vermögen im Juni 2009 auf Eigenantrag aus Juni 2008 das Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Der Kläger wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Die GmbH unterhielt bei einer Sparkasse ein Kontokorrentkonto. Durch Globalzessionsvertrag aus 2003 trat sie dieser zur Sicherung aller Forderungen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen gegen Dritte fast vollständig sicherungshalber ab. Das Kontokorrentkonto wurde zwischen Mai und Juni 2008 durchgängig im [i]infoCenter „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“ NWB AAAAD-82350 Soll geführt. Der BGH hat zunächst deutlich gemacht, dass der Einzug von Forderungen einer insolvenzreifen GmbH auf ein debitorisches Konto grds. eine masseschmälernde Zahlung gem. § 64 Abs. 2 GmbHG a. F. (= § 64 Satz 1 GmbHG n. F.)...

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